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Klage des DMSB gegen den RSC e.V vom Landgericht Düsseldorf vollumfänglich abgewiesen

11.10.2020 - 17:50 Uhr

In seinem Urteil vom 07.10.2020 hat das Landgericht Düsseldorf die Klage des DMSB gegen den RSC e.V. in allen Punkten als unschlüssig und unbegründet kostenpflichtig abgewiesen.
Damit bestätigt das Gericht, daß sämtliche Regularien des RSC e.V, also Motorsportordnung und Reglements, geltendem Recht nicht widersprechen und somit weiterhin vollumfänglich zur Durchführung von Motorsportveranstaltungen verwendet werden dürfen.
Demnach können der RSC e. V. und seine Mitglieder, egal ob als Sportwarte oder Sportfahrer, ihren Motorsport auch weiterhin uneingeschränkt innerhalb des RSC e. V. so durchführen wie bisher und dadurch unabhängig von anderen Verbänden frei gestalten.
Der RSC e. V. kann sich nach diesem Urteil nun als komplett gleichgestellt zu anderen anerkannten Motorsportdachorganisationen in Deutschland außerhalb des Einflussbereiches des DMSB e. V. wie beispielsweise der Deutsche Amateur-Motorsport Kommission (DAM) des Deutschen NAVC e. V. betrachten.

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